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Projekt Lärmbelastungskataster Kanton St.Gallen

von Maio (Kommentare: 0)

Was ist Lärm? Darüber könnten wir hier philosophieren und Sie einen Diskurs darüber lesen lassen, wer was wann warum als Lärm empfin­det. Tun wir aber nicht, obwohl das sicherlich auch sehr interessant wäre. Hier geht es um Strassenlärm, der zwar auch für uns nicht an­genehm ist, uns aber in diesem konkreten Fall einen Auftrag ver­schafft.

Heute ist Strassenlärm die dominierende Lärmquelle. Viele Verkehrsrouten füh­ren direkt durch unsere Siedlungsgebiete. Autobahnen und Umfahrungs­strassen können bislang nicht verhindern, dass die Immissionsbelastungen oft über dem Immissionsgrenzwert der Lärmschutz-Verordnung (LSV) liegen. Hier müssen zwingend Massnahmen ergriffen werden. Doch wo? Und wie? Und wer bezahlt das?

Rollen wir die Sache von hinten auf. Die letzte Frage ist schnell beantwortet: Als Lärm­verursacher gilt der Strasseneigentümer, er hat die Sanierung zu bezahlen. Das «Wie» hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Möglich sind Massnah­men am Strassenbelag oder das Aufstellen von Lärmschutzwänden. Oft kom­men aber wegen der geringen Gebäudeabstände zur Strasse nur Ersatzmass­nahmen an den betroffenen Gebäuden in Frage, hauptsächlich handelt es sich dabei um Schallschutzfenster. Über das «Wo» möchten wir Ihnen etwas aus­führlicher berichten.

Die Lärmschutz-Verordnung des Bundes schreibt vor, dass in strassenlärm­belasteten Gebieten Lärmbelastungskataster erstellt werden. Diese Pflicht ob­liegt den Kantonen. Die Zuständigkeit der Kantone erstreckt sich dabei auf das ganze Strassennetz, nicht nur auf Kantonsstrassen. Der Strassenlärmkataster gibt Aufschluss darüber, wo Sanierungsbedarf besteht. Er dient als Grundlage für die Planung und die Durchführung der notwendigen Massnahmen. Wie wird nun aber ein solcher Kataster erstellt? Verfolgen Sie mit mir anhand des Bei­spiels St.Gallen, was genau geschieht!

Der Kanton St.Gallen hat sein Kantonsgebiet in vier Lose eingeteilt, die jeweils zur Aus­schreibung gelangten. Innolutions hat mit dem Bauingenieurbüro Basler & Hofmann AG als Partner eine Offerte eingereicht. Unser Angebot in Kombina­tion mit den durchgeführten Testmessungen vermochte zu überzeugen, so dass der Auftrag für die Lose 1 und 2 an uns vergeben wurde. Die Aufgabenvertei­lung zwischen Innnolutions und Basler & Hofmann ist klar definiert. Innolutions erhebt die Daten, Basler & Hofmann wertet sie aus.

Seit Projektstart Ende 2017 sind unsere Spezialisten nun daran, die Messungen – wie genau gemessen wird erfahren Sie noch – akribisch zu planen. Es gilt alle Vorgaben wie z.B. Sperr­fristen einzuhalten und gleichzeitig einen optimalen Ab­lauf für den Auf- und Abbau der Messgeräte zu erreichen. Zudem muss die Ver­fügbarkeit der benötigten Messgeräte jederzeit gewährleistet sein. Gemessen wird in den Monaten Mai/Juni sowie August/September. Messungen während der Schulferienzeit würden das Bild verfälschen und sind deshalb nicht zulässig.

Nun aber ein Wort zu den «Messungen». Was wird da eigentlich gemessen – der Lärm? Nein. Es werden Fahrzeuge gezählt. Anhand der erhobenen Daten kann die Lärmbelastung er­rechnet werden. Der Kanton verlässt sich dabei nicht auf die Resultate einer einzigen Mess­methode, er kombiniert verschiedene Messungen. Sowohl für die Radarmessungen ohne Akustikerkennung als auch für die Radarmessungen mit Akustikerkennung kommen die Innolutions-Mess­geräte TOPO.box zum Einsatz. Hinzu kommen Videoerhebungen mit dem Inno­lutions-Flexiscout. Diese mobilen Geräte werden jeweils an der vorgegebenen Messstelle installiert und nach zwei Stunden Messzeit wieder abgebaut. Das Montageteam wird dafür ständig im Einsatz sein und die minutiöse Planung fachgerecht umsetzen. Auch Floating Car-Messungen liefern einen Teil der be­nötigten Daten. Grämen Sie sich nicht, wenn Sie den Begriff «Floating Car» nicht kennen! Es handelt sich dabei ganz einfach um ein Fahrzeug, das aktiv am Verkehrsgeschehen teilnimmt und die Daten aus dem fahrenden Fahrzeug heraus mittels Kamera erhebt. Abgerundet wird das Bild durch Handzählungen. Dafür werden entsprechend instruierte Schulklassen eingesetzt, die vorbei­fahrende Verkehrsteilnehmer zählen und notieren. Nimmt man alle Mess­methoden zusammen, ergibt sich ein zuverlässiges Bild des Verkehrsaufkom­mens und der daraus resultierenden Lärmbelastung. Diese wird im Kataster eingetragen und dient – wie bereits erwähnt – als Grundlage für die Planung von Sanierungsmassnahmen.

Wir freuen uns, Teil dieses Projekts zu sein und sehen es als hervorragende Ge­legenheit, unsere Genauigkeit, unsere Zuverlässigkeit und auch unsere Flexibili­tät unter Beweis zu stellen.

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